Wer Boote oder Yachten begutachtet, trägt Verantwortung für das Ergebnis. Das gilt auch bei einer nebenberuflichen Tätigkeit. Eine falsche Bewertung kann ebenso finanzielle Folgen haben wie eine Unachtsamkeit an Bord. Sachverständige sollten deshalb prüfen, ob genau ihre tatsächlichen Tätigkeiten versichert sind. Fachlich unterstützt hat diesen Beitrag Ute Kremen von der FÄZ GmbH Versicherungsmakler. Als Geschäftsführerin berät sie von Würzburg aus zu passenden Versicherungskonzepten.
Welche Haftungsrisiken im Sachverständigenalltag entstehen
Das Tätigkeitsfeld von Boots- und Schiffssachverständigen ist breit. Sie bewerten Boote und Yachten und erstellen Kauf-, Schaden- oder Wertgutachten. Geprüft werden dabei etwa Rumpf, Motor oder Elektrik. Hinzu kommen Fotos, Dokumentationen und ausführliche Berichte. Auch die Abstimmung mit Auftraggebern, Werften und Versicherern gehört zum Alltag. Einen Überblick über die Leistungen der VUSS-Sachverständigen bieten die Tätigkeitsbereiche.
Aus dieser Vielfalt ergeben sich sehr unterschiedliche Risiken. Ein Wert kann falsch eingeschätzt werden, ein Rechenfehler kann sich einschleichen. Manchmal bleibt ein Gutachten unvollständig. Bei der Besichtigung kann ein Schaden am Boot entstehen oder eine Person an Bord stürzen. Heute kommen Risiken rund um Datenschutz und digitale Daten hinzu. Klassische Sach- und Personenschäden decken also nur einen Teil ab.
Vermögensschäden: Wenn ein kleiner Fehler teuer wird
Für Sachverständige spielen Vermögensschäden eine besondere Rolle. Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt, wie schnell Abweichungen entstehen. Statt eines Stundensatzes von 85 Euro werden versehentlich 58 Euro angesetzt. Bei 20 Arbeitsstunden ergibt sich ein Fehler von 540 Euro. Der Gesamtschaden erscheint dann mit 3.400 statt mit 3.940 Euro.
Deutlich größer wird das Risiko bei einer fehlerhaften Bewertung. Wird ein Boot deshalb zu einem falschen Preis gekauft oder verkauft, entsteht ein finanzieller Schaden. Gleiches gilt, wenn sich ein Auftraggeber auf ein fehlerhaftes Gutachten verlässt. Aus einem kleinen Fehler können so hohe Schadenersatzforderungen erwachsen. Ein Bootsgutachten ist damit immer auch ein Haftungsthema für den Sachverständigen.
Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht
Die Absicherung der beruflichen Tätigkeit gehört für Sachverständige zu den wichtigsten Bausteinen. Eine Berufshaftpflicht soll greifen, wenn aus der eigentlichen Gutachterleistung ein Schaden entsteht. Je nach Vertrag können Vermögens-, Sach- und Personenschäden eingeschlossen sein. Besonders wichtig ist die Vermögensschadenhaftpflicht.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied. In einem Gutachten zum Boot wird der Wert zu hoch angesetzt. Der Kunde verlässt sich darauf und macht später einen finanziellen Schaden geltend. Der behauptete Schaden entsteht dabei ohne Beschädigung eines Gegenstands, allein aus der fachlichen Bewertung. Beim Versicherungsschutz ist deshalb genau zu prüfen, welche Tätigkeiten und Schäden versichert sind.
Betriebshaftpflicht für die praktischen Risiken
Neben der fachlichen Leistung birgt die Arbeit vor Ort eigene Gefahren. Bei einer Besichtigung kann der Sachverständige versehentlich einen Schaden an der Yacht verursachen. Ebenso kann eine andere Person im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit verletzt werden. Für solche Fälle ist die Betriebshaftpflichtversicherung gedacht. Vereinfacht deckt sie die äußeren betrieblichen Risiken ab. Die Berufshaftpflicht deckt Haftungsrisiken und Schäden, die etwa aus fachlichen Fehlern im Gutachten entstehen.
Je nach Versicherungskonzept lassen sich beide Bereiche kombinieren. Manche Verträge enthalten sie bereits gemeinsam. Vor jedem neuen Abschluss steht deshalb die Frage, welche Risiken schon abgedeckt sind. Das vermeidet doppelte Beiträge für denselben Schutz.
Nebenerwerb: eine typische Falle
Viele Boots- und Schiffssachverständige arbeiten neben einem Hauptberuf. Eine vorhandene Versicherung schließt die nebenberufliche Gutachtertätigkeit nicht automatisch ein. Die Nebentätigkeit sollte dem Versicherer deshalb angezeigt werden. Unter Umständen lässt sich eine bestehende Police erweitern. Ute Kremen empfiehlt, sich den Schutz für die konkrete Tätigkeit schriftlich bestätigen zu lassen. So entfällt im Schadenfall die Diskussion, ob eine Tätigkeit unter den Vertrag fällt.
Bestandsaufnahme vor dem Abschluss
Am Anfang jeder Absicherung steht eine Bestandsaufnahme. Zu klären ist, welche Versicherungen bereits bestehen und welche Tätigkeiten darin versichert sind. Ebenso wichtig sind Überschneidungen zwischen einzelnen Verträgen. Den Abschluss bildet die Suche nach tatsächlichen Deckungslücken. So lässt sich vermeiden, dass Risiken doppelt versichert sind und andernorts Schutz fehlt. Im maritimen Bereich lohnt ein Konzept, das zur tatsächlichen Tätigkeit und zum Risiko passt.
Weitere Absicherungen wie Rechtsschutz, Unfall-, Cyber- oder Equipmentversicherung können je nach Situation sinnvoll sein. Auch der Schutz rund ums eigene Boot gehört dazu. Diese Themen behandelt ein folgender Beitrag. Wer sich als Sachverständiger dem Verband anschließen möchte, findet alle Informationen unter Mitglied werden.
Unabhängige Sachverständige im VUSS
Wer für das eigene Boot ein Bootsgutachten benötigt, findet im VUSS qualifizierte Sachverständige. Die Mitglieder erstellen etwa ein Gutachten zum Boot vor dem Kauf oder nach einem Schaden. Sie arbeiten unabhängig von Herstellern und Händlern. Eine Anfrage lässt sich direkt über das Formular Gutachten anfragen stellen.
Fachpartnerin des VUSS: FÄZ GmbH Versicherungsmakler
Fragen zur Absicherung von Sachverständigentätigkeiten beantwortet Ute Kremen direkt.
FÄZ GmbH Versicherungsmakler, Ute Kremen
Am Rubenland 16, 97084 Würzburg
Telefon 0931 707007
E-Mail u.kremen@faez.de
Website der FÄZ GmbH




